REACH Berichtspflicht zur Freisetzung von Mikroplastik für Faltschachtelhersteller nicht leistbar
Der von der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA) Anfang des Jahres vorgelegte Vorschlag zur Beschränkung von Mikroplastik betrifft neben den Druckfarben- und Lack-Herstellern auch die Faltschachtel-Hersteller als sog. industriell nachgeschaltete Anwender. Gemäß REACH-Entwurf der ECHA sieht die Regelung umfangreiche jährliche Berichtspflichten auch für Faltschachtel-Hersteller vor. Die im Fokus stehenden Daten wie Identität und Menge der in Druckfarben und Lacken verwendeten Polymere (Mikroplastik) liegen den Faltschachtel-Herstellern aber gar nicht vor.